Bodenaltlasten

und schädliche Bodenverunreinigungen können eine Gefährdung für Menschen und das Grundwasser darstellen. Bei einer Sanierungspflicht können enorme Kosten auf den Verursacher bzw. den Grundstückseigentümer zukommen.

Wir führen alle nötigen Untersuchungen im Rahmen des Bundes Bodenschutzgesetzes durch. Zusammen mit unserem Partnerbüro können wir Ihnen Untersuchungen durch eine VSU Untersuchungsstelle sowie die Sachkunde gem. § 18 SG 2 des Bundes Bodenschutzgesetzes anbieten.

Die Bewertung von Bodenaushub im Sinne des Kreislaufwirtschaftgesetzes und die Probenahme gemäß PN 98 bieten wir Ihnen in ebenso an wie die Fremdüberwachung von Kiesgruben.

Unsere Leistungen

Der respektvolle Umgang mit unserer Umwelt ist unserem Team besonders wichtig. Unser Fachbereich Altlasten unterstützt Sie gerne bei Fragestellungen um bodenschutzrechtliche Aspekte.

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