Bodenaltlasten
und schädliche Bodenverunreinigungen können eine Gefährdung für Menschen und das Grundwasser darstellen. Bei einer Sanierungspflicht können enorme Kosten auf den Verursacher bzw. den Grundstückseigentümer zukommen.
Wir führen alle nötigen Untersuchungen im Rahmen des Bundes Bodenschutzgesetzes durch. Zusammen mit unserem Partnerbüro können wir Ihnen Untersuchungen durch eine VSU Untersuchungsstelle sowie die Sachkunde gem. § 18 SG 2 des Bundes Bodenschutzgesetzes anbieten.
Die Bewertung von Bodenaushub im Sinne des Kreislaufwirtschaftgesetzes und die Probenahme gemäß PN 98 bieten wir Ihnen in ebenso an wie die Fremdüberwachung von Kiesgruben.
Unsere Leistungen
- Orientierende Untersuchungen und Detailuntersuchungen gemäß den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes
- Chemische Untersuchung von Boden, Bodenluft sowie Grundwasser
- Beweissicherungen von Freiflächen und Baugrubensohlen
- Untersuchung von Wasserproben
- Durchführung von Pumpversuchen
- Grundwasserprobenahme
- Abfallrechtliche Bewertung von Aushub
- Beprobung von Bodenaushub gem. PN 98
- Chemische Untersuchung der Bodenproben durch akkreditierte Partner
- Bewertung und Interpretation der Analysen in Bezug auf geltende Gesetze
- Beratung hinsichtlich des besten Entsorgungswegs
- Fachbauleitung von Bodenaushub
- Erstellung von Leistungbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen
- Kostenkontrolle von Bodenaushub im Sinne der Fachbauleitung
Der respektvolle Umgang mit unserer Umwelt ist unserem Team besonders wichtig. Unser Fachbereich Altlasten unterstützt Sie gerne bei Fragestellungen um bodenschutzrechtliche Aspekte.
© 2024 - Bau- und Umweltconsulting Rosenheim GmbH