FAQ's

Frage: Besteht eine generelle Erkundungspflicht für Gebäudeschadstoffe wenn ich mein Haus umbauen lasse?

Antwort: Generell ja: Es besteht eine generelle Erkundungspflicht auf Gebäudeschadstoffe. Die Gefahrstoffverordnung nennt hier das „Veranlasser-Prinzip“: Der Veranlasser von Tätigkeiten muss dafür sorgen, dass der Auftragnehmer der Tätigkeiten gefahrlos arbeiten kann. Diese Pflicht ist auch auf einen beauftragten Architekten übertragbar. Zu beachten ist jedoch, dass in jüngeren Baujahren kaum noch mit gesundheitsgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde.

Was muss ich beim Kauf eines Grundstücks beachten? Was ist ein Altlastenkataster?

Ein Altlastenkataster wird durch das zuständige Landratsamt geführt und verzeichnet Flächen, auf denen bekannte Altlablagerungen bestehen. Diese können schädliche Bodenverunreinigungen beinhalten und können den Wert eines Grundstücks erheblich mindern. Vorab eines Grundstückerwerbs ist demzufolge immer eine Bestätigung einzuholen, dass keine Verunreinigungen auf dem Grundstück vorliegen. Dies kann am besten durch ein Bodengutachten erfolgen, bei dem auch gleich die Tragfähigkeit des Baugrunds hinsichtlich einer Bauwerksgründung dargelegt wird

Was ist eine Haufwerksbeprobung und wozu brauche ich das?

Der Erzeuger eines Abfalls ist verpflichtet diesen Abfall fachgerecht im Rahmen des Kreislaufwirtschaftgesetzes zu verwerten/ zu entsorgen. Boden, der vor Ort nicht mehr benötigt wird, gilt als Abfall. Eine Beprobung des Bodens erfolgt nach dem Aushub des Materials vor Ort gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98. Die entnommenen Proben werden analysiert. Anhand der Analytik kann der Boden einer Belastungsklasse zugeordnet werden. Je nach Belastung kann der Boden wiederverwendet werden – oder muss auf eine Deponie abgefahren werden. Eine Entsorgung des Bodens auf Deponien ist ohne vorherige Beprobung nicht möglich. Eine Verwertung nur im Einzelfall, wenn nachgewiesen werden kann, dass keinerlei Belastungen im Aushub zu erwarten sind

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